Tarife
Leistungen nach Art. 7 KLV unterliegen der Krankenkassenpflicht
Spitex-Dienstleistungen werden ausschliesslich aufgrund einer ärztlichen Verordnung sowie einer Bedarfsabklärung erbracht. Die Abklärung des Hilfs- und Pflegebedarfs muss durch eine Spitex-Fachperson erfolgen. Der voraussichtliche Hilfs- und Pflegeaufwand wird festgehalten (Quantifizierung).
Einsatzmöglichkeiten: nach Bedarf, täglich zwischen 07:00 – 22:00 Uhr
Die Abrechnung erfolgt bei den KLV Leistungen in 5-Minuten Einheiten pro Leistungsart, wobei bei einem Kurzeinsatz immer mindestens 10 Minuten verrechnet werden.
Die Verrechnung erfolgt pro geleisteten Einsatz.
Die Spitex Klienten müssen:
die Jahresfranchise
den gesetzlichen Selbstbehalt von 10 % und
die Patientenbeteiligung von 7.65 CHF / Tag selber tragen.
Nach einem Spitalaufenthalt kann der Spitalarzt, Akut- und Übergangspflege für max. 14 Tage verordnen. Dann sind die Spitex Klienten von der Patientenbeteiligung befreit.