Leistungen
Grundpflege
Jeder von uns kann durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Kurzfristig oder langfristig sind dann grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme
nicht mehr allein zu meistern. Unsere Pflegekräfte, sind ohne lange Wartezeiten für Sie
verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen. Das Team von Care Angels steht Ihnen zu jeder Zeit zur Verfügung
Leistungen der Grundpflege
Körperpflege
An- & Auskleiden
Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
Unterstützung beim Toilettengang
Verwendung von Inkontinenzprodukten
Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.
Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden. Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen ruckläufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.
Leistungen der Behandlungspflege
Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
Wundversorgung und Verbandswechsel
Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
Anlegen von Kompressionsverbänden
Dekubitusbehandlung
Stomaversorgung
DK Versorgung
Verabreichen von Infusionen usw..
Häusliche Betreuung & Hauswirtschaftshilfe
Zusätzlich bietet die Spitex Care Angels verschiedene Zusatzleitungen an, die nicht Teil der Grundpflege und Behandlungspflege sind. Bei Bedarf können unsere Patienten Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung buchen, die den Ablauf des täglichen Lebens erleichtern. Diese werden als Privatleistung abgerechnet. Haben Sie eine Zusatzversicherung übernimmt einen Teil Ihre Versicherung.
Leistungen der häuslichen Betreuung
Gemeinsam Zeitverbringen
Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
Unterstützung beim Einkauf
Zubereitung von Mahlzeiten
Reinigung der Wohnung
Wechseln und Waschen der Wäsche
Leistungen nach Art. 7 KLV unterliegen der Krankenkassenpflicht
Spitex-Dienstleistungen werden ausschliesslich aufgrund einer ärztlichen Verordnung sowie
einer Bedarfsabklärung erbracht. Die Abklärung des Hilfs- und Pflegebedarfs muss durch eine
Spitex-Fachperson erfolgen. Der voraussichtliche Hilfs- und Pflegeaufwand wird festgehalten
(Quantifizierung).
Einsatzmöglichkeiten: nach Bedarf, täglich zwischen 07:00 – 22:00 Uhr
Die Abrechnung erfolgt bei den KLV Leistungen in 5-Minuten Einheiten pro Leistungsart,
wobei bei einem Kurzeinsatz immer mindestens 10 Minuten verrechnet werden.
Die Verrechnung erfolgt pro geleisteten Einsatz.
Die Spitex Klienten müssen:
die Jahresfranchise
den gesetzlichen Selbstbehalt von 10 % und
die Patientenbeteiligung von 7.65 CHF / Tag selbst tragen.
Nach einem Spitalaufenthalt kann der Spitalarzt, Akut- und Übergangspflege für max. 14
Tage verordnen. Dann sind die Spitex Klienten von der Patientenbeteiligung befreit.